Thema des Monats Februar 2019: "Ist der Reisepass dein kostbarstes Wertpapier"? - Gesetzesänderung personenstandsrechtlicher Vorschriften haben sich geändert - die Reihenfolge der Vornamen kann jetzt kostengünstig geändert werden - weniger Probleme bei Fluggesellschaften, Banken, Versicherungen und anderen Ämtern
Die Gesetzesänderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (Bürger können ab dem 01.11.2018 die Reihenfolge ihrer Vornamen durch eine Erklärung vor dem Standesamt neu bestimmen) wurde vom Bundes-Innenministerium über die Medien bekanntgegeben. Dies bedeutet, dass Bürger künftig die Reihenfolge ihrer Vornamen durch eine Erklärung vor dem Standesamt neu bestimmen können. Wie die Bundesregierung in der Vorlage ausführt, wollen zunehmend Bürger ihren im Alltag gebräuchlichen Vornamen (Rufnamen) in Reisedokumente und andere behördliche Unterlagen übernehmen. Dies könne sich als problematisch erweisen, „wenn dieser Vorname nicht der erste in ihrem Geburtseintrag angegebene Vorname ist“. Mit der Neuregelung soll verhindert werden, dass Dritte wie etwa Banken, Versicherungen oder Fluggesellschaften „anstelle des gebräuchlichen Namens den in der Vornamensreihenfolge des Ausweisdokumentes stehenden ersten, allerdings im täglichen Leben ungebräuchlichen Vornamen verwenden“.
Zur Erinnerung: Früher war der Rufname in den Ausweispapieren
unterstrichen. Dies fiel vor einigen Jahren weg.
„Ich reise gern, aber die Ausweispapiere müssen einfach stimmen, damit es auf dem Flughafen keine Probleme beim Einchecken gibt“, erzählt Weltenbummler Wille. Aber bis zu einer Gesetzesänderung und der entsprechenden Umsetzung der Bestimmungen zum 1. November diesen Jahres, war die Veränderung der Vornamen sehr schwierig und auch teuer.
„Gerade durch die Sicherheitssituation in den Flughäfen liegen die Nerven bei Fluggesellschaften blank“, weiß Wille zu berichten. „Es ist für uns als Fluggesellschaft sehr wichtig, dass die Vor- und Zunamen im gültigen Reisepass mit dem Namen in unserem Flugticket übereinstimmen“, betont Vuokko Vatanen von China Airlines. Dies bestätigt auch Thorsten Siems, Vertriebsbezirksleiter beim Reisebüro Derpart: „Es ist dringend erforderlich, dass die Namen auf dem Flugticket identisch mit allen Namen des Ausweisdokuments sind.“
Als am 1. November 2018 die Gesetzesänderung in Kraft trat, „bin ich sofort ins
Rathaus und habe die Änderung der Vornamen beantragt“, erzählt der Globetrotter. Die Formalitäten dauerten einige Minuten, und die Änderung hat 25 Euro gekostet. Aus seiner Geburtsstadt
Herzberg/Elster erhielt er gegen eine kleine Gebühr eine neue Geburtsurkunde, mit der einen neuen (kostenpflichtige) Reisepass und (kostenpflichtigen) Personalausweis beantragte. Wer ein
ähnliches Problem wie Manfred Wille hat, sollte sich umgehend im Standesamt im Rathaus melden. Denn es wäre schrecklich, falls jemand wegen Probleme mit dem Reisepass auf dem Boden bleiben würde.
Die Lufthansa fragt in einer Anzeige selbst: „Ist der Reisepass dein kostbarstes Wertpapier?“ Auf Auslandsreisen sicherlich ganz, ganz wichtig!
Bei Reisen ins Ausland – besonders ins nicht-europäischen Länder – sollten sich Interessierte über Visumsbestimmungen und die Situation in den Zielgebieten genau informieren - aber auch über Zollbestimmungen. Lieber einmal mehr fragen als einmal zu wenig. Das Auswärtige Amt gibt auf seinem Internetauftritt Auskünfte zu Einreise- und Sicherheitsbestimmungen https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise. Gut ist auch, Passfotos bei sich zu haben, falls Visa auf dem Flughafen (Ankunftsort) ausgestellt werden müssen.
Auf unseren Internetauftritten www.cvjm-wolfsburg.de und www.westhagener-pausenliga.de gibt es jeweils eine Rubrik „Urlaubsgeschichten und Reiseberichte“ hier klicken und hier klicken mit vielen Geschichten aus nah und fern und zahlreichen interessanten Reisezielen.